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#29 Eine KI für die Schweizer Justiz?

Das rasante Voranschreiten der KI-Technologie bringt Gefahren mit sich, bietet aber auch grosse Chancen für Verwaltung und Justiz. In diesem Gastbeitrag stellt Martin Baiutti-Gajdos die Arbeiten an einem gesamtschweizerischen Standard für Rechtsinformationen vor und erklärt, weshalb eine saubere Datengrundlage für Rechtsinformationen allen zugutekommt.

Martin Baiutti-Gajdos

Martin Baiutti-Gajdos ist selbstständiger Legal & Compliance Experte. Er leitet die Standardisierungsgruppe «Erlasse und Gesetzestexte» der Fachgruppe Politische Geschäfte des Vereins eCH.

Zusammenfassung

Damit KI über Alltagsaufgaben hinaus auch für die digitale Transformation der Aufgaben der Verwaltung und der Justiz nutzbar gemacht werden kann, braucht es einen Standard für Rechtsinformationen. Die Fachgruppe Politische Geschäfte des Vereins eCH arbeitet seit dem vergangenen Juni 2025 an einem durchgängigen Datenmodell für die Arbeit von Schweizer Parlamenten. Der Verein eCH fördert, entwickelt und verabschiedet Standards im Bereich E-Government und setzt dabei auf die Zusammenarbeit privater und öffentlicher Partner. Zu den Mitgliedern gehören auch rund 120 Unternehmen sowie verschiedene Hochschulen, Verbände und Privatpersonen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welchen Nutzen die Standardisierung von Erlassen und Gesetzestexten bringen kann.

KI für Rechtsinformationen: Nützlich, aber nicht verlässlich

Im Umgang mit Rechtsinformationen – das sind Gesetze, Verordnungen, und Urteile, aber auch Weisungen und Materialen der Rechtsetzung wie Erläuterungen zu Gesetzesänderungen – kann KI helfen. Rechtsanwendende wissen, wo die Stärken zu verorten sind: Bei einer raschen Recherche zur Ideenfindung oder beim «Zurechtbügeln» von langen Texten bieten Large Language Models (KI-Sprachmodelle) eine wertvolle Unterstützung. Andererseits sind die generierten Vorschläge mit Vorsicht zu geniessen.

Hinzu kommen Sicherheitsbedenken, insbesondere für Personen, die Berufs- oder Amtsgeheimnissen unterliegen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Für sie bedeutet die Benutzung von KI-Sprachmodellen eine Bekanntgabe von Daten ins Ausland. Fest steht: Eine Antwort, die von einem KI-Sprachmodell generiert wird, das rein statisch die nächstbeste Verkettung von Wörtern produziert, ist nicht verlässlich. Jeder Text muss noch einmal durchgelesen werden. Auf diese Unzulänglichkeit gibt es allerdings bereits eine Antwort: Retrieval-Augmented Generation (RAG).

Kurz und untechnisch: Um sicherzugehen, dass die Antworten auch stimmen, gleicht die KI ihre Antworten mit Datenbanken ab.

Wo befinden sich diese Datenbanken?

Auf Bundeseben gibt es gleich mehrere Datenbanken: 

  • Fedlex, die Publikationsplattform des Bundesrechts
  • Gerichtsurteile finden sich auf den jeweiligen Seiten des zuständigen Gerichts.
  • Weisungen der FINMA und andere verwaltungsinterne Weisungen werden, wo relevant, auf der jeweiligen Amtsstelle oder Webseite der interkantonalen Trägerschaft publiziert
  • Parlamentsdaten werden in der Curia Vista Datenbank zum jeweiligen politischen Geschäft geführt.

Besonders die Entstehungsgeschichte zu einem Rechtserlass, die man dem dazugehörigen erläuternden Bericht oder Botschaft auf Fedlex entnehmen kann, ist für die tägliche Arbeit von Rechtsanwendenden von grosser Bedeutung.

Nachdem die Rechtsinformationen ausfindig gemacht ist, besteht die eigentliche Herausforderung darin, mit Daten in unterschiedlichen Formaten umgehen zu können. Viele Informationen sind in PDF-Dateien enthalten. Diese müssen geöffnet und analysiert werden, um an die benötigten Informationen zu kommen. Bei Kantonen und Gemeinden, die eine eigene Gerichtsbarkeit und eigene Gesetze kennen, wird es noch aufwändiger.

Ohne ein sauberes Records Management und unterstützende Software, kann es schnell einmal vorkommen, dass gewisse Daten nicht mehr abrufbar oder nicht mehr nachvollziehbar sind.

Ein Datenmodell für politische Geschäfte

Die Veröffentlichung von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen ist seit jeher eine Aufgabe des Staates. Nun hat sich in den letzten Jahren dieses Selbstverständnis auf andere Bereiche der Verwaltungsarbeit ausgeweitet: Von Steuergeldern bezahlte immaterielle Güter sollen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Mit Plattformen wie opendata.swiss wird dieses Ziel beispielsweise umgesetzt. Interessierten wird ein Portal mit Schweizer Datensätzen zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Daten ist ein erster Schritt und dank einer Community wird laufend neuer Bedarf festgestellt, wie z. B. im Bereich der Darstellung. Bei einer Befragung der Nutzenden im Jahr 2024 wurde ein besonderes Interesse an Parlamentsdaten festgestellt. Auch der Civic-Tech Bericht des Bundesrats hat dieses Anliegen festgestellt, Handlungsfelder definiert und spezifische Massnahmen daraus abgeleitet. Eine davon ist es, ein Datenmodell für politische Geschäfte und die dazugehörigen Materialien zu entwickeln. Dieser vielversprechenden, aber auch herausfordernden Aufgabe widmet sich die Fachgruppe Politische Geschäfte des Vereins eCH: Sachverständige aus Wissenschaft, Privatwirtschaft und der Verwaltung diskutieren in diesem Forum wie dieses gemeinsame Datenmodell aussehen soll und erarbeiten konkrete Lösungen für fehlende Schnittstellen.

Standards für Gesetzestexte

Um der Idee einer KI für Justiz einen Schritt näher zu kommen, wird auch an der Standardisierung der Gesetzestexte gearbeitet. Neben der besseren Auffindbarkeit von Gesetzen durch einheitliche Identifier (URL) verspricht ein schweizweiter Standard für Rechtstexte eine verbesserte Interoperabillität zwischen Systemen von unterschiedlichen Gemeinwesen.

Auch ohne KI verspricht die erfolgreiche Einführung eines solchen Standards u. a. Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wie finde ich alle Rechtsnormen zu einem bestimmten Thema? (Semantische Durchsuchbarkeit von Rechtstexten)
  • Welcher Artikel war wann in Kraft bzw. wurde abgeändert? Welchen Einfluss hat ein beschlossener Änderungserlass auf die konsolidierte Fassung des Rechtserlasses? (Metadaten zu Rechtserlassen)
  • Wo finde ich äquivalente Informationen zur Staatsorganisation für einen bestimmten Kanton / eine bestimmte Gemeinde zu einem bestimmten Thema? (Harmonisierung der Gesetzessystematik)

Vereinzelte Kantone, der Bund und die meisten europäischen Länder nutzen bei der Veröffentlichung von Gesetzestexten bereits eine Form des European Legal Identifiers (ELI) zur eindeutigen Identifikation von Gesetzestexten. Diese gilt es zu dokumentieren und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Als nächsten Schritt geht es an die Definition der Struktur innerhalb von Dokumenten. Auch hier kann sich die eCH-Fachgruppe auf Vorarbeiten zum Standard Akoma Ntoso (AKN) stützen. Ziel ist ein Application Profile für diese zwei Standards auf Grundlage der Publikationspraxis beim Bund und ausgewählten Kantonen zu entwickeln.

Haben Sie Lust, mitzuwirken?

 

Wer sich für diese Themen interessiert, ist herzlich eingeladen, sich bei der Leitung der Fachgruppe Politische Geschäfte des Vereins eCH zu melden. Wenn Sie in der Staatskanzlei eines Kantons arbeiten und sich für technische Fragestellungen interessieren, könnten Sie uns unterstützen.

Fazit und Ausblick

Dem Ziel «KI für die Justiz» kommt nur näher, wer sich mit der Thematik der Schnittstellen und mit der Standardisierung beschäftigt. Gerade weil nicht mehr nur inländisches Recht eine Rolle spielt, sondern auch ausländisches Recht auf Einzelpersonen, Gruppen oder ganze Wirtschaftszweige Auswirkungen zeigt, steht in erster Linie die Auffindbarkeit von Normen im Vordergrund.

Seit 1996 ist die elektronische Publikation von Gesetzen als Ziel der Bundeskanzlei verankert. Heute sind bereits die Daten des Bundes strukturiert vorhanden, auch wenn es noch keine Pflicht dazu gibt.

In einem nächsten Schritt muss der interne Aufbau von Rechtstexten betrachtet werden. Normen aus dem europäischen Raum enthalten beispielsweise Erwägungsgründe, die es im Schweizer Rechtsraum in dieser Form nicht gibt und die eher zu den Materialien (z. B zu einer Botschaft des Bundesrats) gerechnet werden.

Haben Sie eine Frage zu E-Government-Recht?

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